Coronavirus-Verordnungen - Einreichung Nicht-Mitglieder
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Diese Web-Seite dient der Einreichung von Abrechnungen von Nicht-Mitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen nach den Coronavirus-Verordnungen (Coronavirus-Testverordnung (TestV), Coronavirus-Surveillanceverordnung (CorSurV), Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV).
Für die Nutzung sind Ihre Registrierungsnummer und die Anforderung eines einmaligen Zugangs-Codes notwendig. Dazu folgende Vorgehensbeschreibung:
1. Registrieren Sie sich einmalig bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und erhalten Sie Ihre Registrierungsnummer: Zur Registrierung
Sofern Sie bereits registriert sind, gehen Sie weiter zu Punkt 2.
2. Fordern Sie einmalig Ihren Zugangs-Code für die Einreichung an: Zugangs-Code anfordern
3. Reichen Sie Ihre Leistungen unter Eingabe Ihrer Registrierungsnummer und Ihres Zugangs-Codes ein: Leistungen einreichen
4. Nur für TestV, Meldung relevanter Daten für Finanzamtmitteilung: Steuerdaten melden
Wichtig: Eine Einreichung über E-Mail unter corona-abrechnung@kvsachsen.de ist bei Verwendung dieser Web-Seite nicht mehr zulässig.
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HINWEIS: TEST-VERORDNUNG AB 25.11.2022!
Aufgrund der Änderung der TestV mit Wirkung zum 25.11.2022 werden inhaltliche Anpassungen an den einzureichenden Abrechnungsformaten sowie Entgeltanpassungen notwendig. Die Änderungen betreffen dabei insbesondere die Anspruchsberechtigungen für die Abrechnung von Bürgertestungen ab dem 01.12.2022.
Eine Übersicht zu diesen Neuerungen wird Ihnen im Dokument "Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Leistungserbringer nach TestV" zur Verfügung gestellt. Das Dokument finden Sie auf unserer Homepage unter dem genannten Link.